Per 1. Januar 2022 wird der Zolltarif in Folge der Revision des Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) geändert.
Die EZV hat diese Änderungen in den Anhängen 1 und 2 des Zolltarifgesetzes sowie als Exceldateien mit Konkordanzlisten und den neuen Tarifpositionen auf ihrer Webseite publiziert. Weitere Dokumente mit Zollansätzen, NZE, Bewilligungspflichten etc. werden folgen.
Mit der vorliegenden Revision wird dem technologischen Fortschritt durch das Einführen neuer, spezifischer Zolltarifnummern Rechnung getragen, beispielsweise für hybride Fahrzeuge, Drohnen, 3D-Drucker, neue Produkte der Tabakindustrie oder essbare Insekten.
Die meisten Anpassungen sind im Bereich Chemie (Abschnitt VI), im Bereich Maschinen (Abschnitt XVI), im Bereich Holz (Abschnitt IX), Spinnstoffen (XI), Metallen (Abschnitt XV) sowie bei Beförderungsmitteln (Abschnitt XVII).
Unternehmen, die von den Änderungen betroffene Waren importieren oder exportieren, sollten Ihre Artikelstämme per 1.1.2022 anpassen, um im Jahr 2022 weiterhin Ein- bzw. Ausfuhrzollanmeldungen fehlerfrei an die EZV schicken zu können.
Weitere Informationen
Merkblatt EZV "Konkordanzliste für den Übergang vom Harmonisierten System 2017 zum HS 2022"