Am letzen Quartalsmeeting der Begleitgruppe Wirtschaft informierten die Zollbehörden über Aktuelles aus dem BAZG, den Stand der Totalrevision des Zollgesetzes und den aktuellen Stand von Passar 1.0.
In Chiasso und Stabio wurden spezielle Schnell- und Transitspuren eingerichtet, welche die Abwicklung der Camions auf Sekundenbruchteile reduzieren. Wenn der Fahrer seine mitgeführten T-Dokumente mittels ActivApp anmeldet, kann auf die physische Vorlage der Dokumente am Schalter verzichtet werden. Nach einem Monat werden bereits 40% der Camions so abgewickelt. Der neue Prozess bietet bereits einen ersten Eindruck, wie mit Passar die automatische Aktivierung von Warenanmeldungen an der Grenze in Zukunft ablaufen soll.
Von 30 Minuten auf wenige Sekunden
Das BAZG bestätigte ausserdem erneut, dass an den bestehenden und bereits kommunizierten DaziT Einführungs- und Umstellungsterminen festgehalten wird.
- Passar 1.0 wird vom BAZG ab dem 1.6.2023 zur Verfügung gestellt.
- Bis zum 31.10.2023 können Transiteröffnungen sowohl im bestehenden NCTS (Phase 4) als auch im neuen Passar Durchfuhr (NCTS Phase 5) angemeldet werden.
- ZE Transitlöschungen müssen bis 30.9.2023 wie bisher in der bestehenden NCTS Applikation angemeldet werden. Am 1.10.2023 stellt das BAZG um auf Passar und Transitlöschungen müssen dann zwingend mit Passar Durchfuhr angemeldet werden.
- e-dec Export wird bis 30.6.2024 unterstützt. Eine weitere Verlängerung wird von Verbänden und der Wirtschaft gewünscht und wird vom BAZG nicht grundlegend abgelehnt. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass es im Laufe des Projektes eine weitere Verlängerung der Unterstützung von e-dec Export geben wird.
- Das Onboarding wird schrittweise Anfang 2023 gestartet und adressiert in der ersten Phase hauptsächlich diejenigen Zollkunden welche Durchfuhr (NCTS) einsetzen.
Die Botschaft zur Totalrevision des neuen Zollgesetzes wurde Ende August vom Bundesrat an das Parlament übergeben. Als erstes beschäftigt sich die WAK des Nationalrates (Kommission für Wirtschaft und Abgaben) mit der Gesetzesvorlage. Nach einer Anhörung im Oktober, an welcher zahlreiche Wirtschaftsverbände wie SpedlogSwiss, SSC und EconomieSuisse Ihre Anliegen präsentieren konnten, wurde im November erneut über die Vorlage diskutiert. Die WAK wird die Diskussion im April 2023 wieder aufnehmen, sobald man die Ergebnisse von drei weiteren Kommissionen hat. Die Vorlage wird grundsätzlich gutgeheissen, man möchte aber vermeiden, dass durch die Totalrevision und die Reorganisation des BAZG höhere Kosten als ursprünglich budgetiert auftreten.
Der Nationalrat wird die Vorlage frühestens in der Sommersession 2023 bearbeiten. Bei weiteren Verzögerungen besteht die Gefahr, dass sich der Start von Passar 1.0 Mitte 2023 in einem „rechtsfreien“ Raum abspielt oder gar der Start von Passar 2.0 Anfang 2025 gefährdet wäre.