Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EFTA (Europäischen Freihandelsassoziation) und Indonesien tritt am 1. November 2021 in Kraft. Das Abkommen soll zur Annäherung der Handelsbeziehungen zwischen den Staaten der EFTA und Indonesien beitragen.
Für 98% der heutigen Exporte aus der Schweiz nach Indonesien werden nach Ablauf der Zollabbaufrist sämtliche Zölle wegfallen. Ausserdem umfasst das Abkommen Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Wettbewerb, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, zu Handelserleichterungen, zu Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Für das aus Nachhaltigkeitssicht kritische Palmöl sieht das Abkommen nur moderate Zollsenkungen innerhalb eng beschränkter Kontingente vor. Importeure können Palmöl nur dann präferentiell einführen, wenn sie nachweisen, dass es nachhaltig produziert wurde.
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Quelle: Pressemitteilung Bundesrat