Ermächtigter Ausführer (EA)
Der Ermächtigte Ausführer kann Ursprungserklärungen auf der Rechnung generell ohne Wertlimite ausstellen und ist von der handschriftlichen Unterzeichnung befreit. Im Verkehr innerhalb von Freihandelsabkommen benötigt er deshalb keine Warenverkehrsbescheinigungen (EUR-MED / EUR.1) mehr.
Falls Sie diesen Status erlangen wollen, müssen Sie ein Gesuch an ihre zuständige Zollkreisdirektion stellen.