Ursprungszeugnis

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR.MED

Ursprungswaren aus Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht, können meist zollfrei oder zu re­du­zier­ten Zollansätzen eingeführt werden. Dies nennt sich Zollpräferenz.

Ist der Exporteur kein Ermächtigter Ausführer und übersteigt der Warenwert CHF 10‘300 bzw. EUR 6‘000 benötigt man für die Präferenzdeklaration ein EUR.1 oder EUR.MED. Für China muss das spezielle EUR.1 CN mit englischem Vordruck verwendet werden.

Form A oder SoO

Damit bei der Einfuhr von Waren aus Entwicklungsländern der Präferenzzollansatz geltend gemacht werden kann, wird das Form A benötigt. Dieses wird jedoch sukzessive abgelöst durch das Statement on Origin (SoO) im Rahmen des REX Systems. (REX=Registered Exporter)

 

Weitere Informationen

Merkblatt zur Bestimmung der formellen Gültigkeit von Ursprungsnachweisen (Änderungen per Januar 2022)

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