Versandschein für Nicht-Gemeinschaftswaren (T1)
Versandschein für Nicht-Gemeinschaftswaren wie Waren aus der Schweiz oder Norwegen. Das T1 wird auch für Waren aus Drittländern ausgestellt, die z.B. aus Übersee über einen Seehafen unverzollt das Empfangsland erreichen.
Beispiel: Ausländische Nicht-EU Ware, welche aus Rotterdam vom Seeschiff kommend direkt ans Firmendomizil geliefert wird, muss mit einem Transitverfahren (T1) transportiert werden.